h) Nach dem Gesagten muss eine Schule entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer keine Parkplätze für «Elterntaxis» zur Verfügung stellen, da diese – gerade im städtischen Gebiet mit kurzen Schulwegen – unnötig und unerwünscht sind. Der Verzicht auf zusätzliche Motorfahrzeug- Abstellplätze für das Bauvorhaben ist nicht zu beanstanden.