zen von über 4-mal pro Stunde ist gemäss der VSS-Norm 40 281 vom Standort-Typ A auszugehen. Bei diesem soll der für Schulen errechnete Wert von 1,2 Parkfeldern pro Klassenzimmer – beim streitigen Vorhaben mit 2 Klassenzimmern also 2,4 Parkfelder – zu 20-40 % erreicht werden. Dies ergibt beim streitigen Vorhaben einen Wert von 0,48-0,96 bzw. 0-1 Parkfeld. Auch nach den Vorgaben der VSS-Norm ist es demnach nicht erforderlich, für das streitige Vorhaben Parkplätze für Motorfahrzeuge zu erstellen.