e) Die Beschwerdegegnerin weist darauf hin, dass die bestehenden Parkplätze ausreichen, wenn man auf die VSS18-Norm 40 281 «Parkieren, Angebot an Parkfeldern für Personenwagen» abstellt. In dieser Norm wird die für Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I erforderliche Parkplatzzahl gestützt auf die Anzahl Klassenzimmer berechnet. Als Richtwert gelten pro Klassenzimmer 1 Parkplatz für Personal und 0,2 Parkplatz für Besucher. Dieser Wert muss zu 20 % bis 100 % erreicht werden je nach Anteil des Langsamverkehrs am gesamten erzeugten Personenverkehr und nach Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr sowie der Häufigkeit, mit der die entsprechende Haltestelle bedient wird.