Die Beschwerdegegnerin führt in ihrer Beschwerdeantwort aus, dass am Schulstandort A.________ für das Schuljahr 2023/2024 insgesamt drei neue Klassen eröffnet werden mussten. Zwei davon resultierten aus dem Umbau des H.________-Schulhauses. Diese hätten im Modulbauprovisorium untergebracht werden sollen. Aufgrund der mit der Beschwerde entstandenen Verzögerungen hätten sie statt dessen in Fach- und Mehrzweckräumen untergebracht werden müssen, die nun für ihre eigentlichen Zwecke nicht zur Verfügung stünden. Im Sommer 2024 oder spätestens im Frühjahr oder Sommer 2025 würden die Bautätigkeiten bei der Schulanlage