Besondere Verhältnisse, die für eine Herabsetzung sprächen, lägen nicht vor. Der Umstand, dass sogenannte «Elterntaxis» unerwünscht seien, ändere nichts daran, dass Eltern ihre Kinder vor allem bei widrigen Wetterbedingungen mit dem Auto in die Schule brächten und damit ein entsprechender Bedarf nach Abstellplätzen bestehe. Es treffe nicht zu, dass die Nachfrage der Schule nach Parkplätzen und Fahrradabstellplätzen durch das geplante Provisorium nicht erhöht werde. Dies gelte umso mehr, als bereits die Gesamtsanierung und Erweiterung der Volksschule A._____