Die Beschwerdeführer berufen sich auf den Vortrag des Gemeinderates zum Baukredit,17 wonach die Provisorien auch der Unterbringung von zwei Klassen aus dem Schulhaus H.________ dienen sollen, und das Vorhaben ausserdem auch mit steigenden Schülerzahlen begründet wird. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Erhöhung der Schülerzahl um ca. 42 führe automatisch zu einer erhöhten Nachfrage nach Veloabstellplätzen bei Kindern und nach Motorfahrzeug-Abstellplätzen für Eltern. Besondere Verhältnisse, die für eine Herabsetzung sprächen, lägen nicht vor.