Das Projekt umfasst keine zusätzlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge oder Fahrräder. Es erfordert demnach die Bewilligung einer entsprechenden Herabsetzung. Dabei handelt es sich nicht um eine Ausnahme gemäss Art. 26 BauG.16 Wenn die Voraussetzungen für eine Herabsetzung erfüllt sind, kann das Projekt ohne diesbezügliche Ausnahmebewilligung bewilligt werden.