Die für Schulen vorgesehene Bandbreite ist allgemein auf Schulen zugeschnitten; sie deckt auch die Volksschule ab. Der Umstand, dass Schulkinder noch nicht Auto fahren dürfen und jüngere Kinder oft noch nicht mit dem Fahrrad zur Schule gelangen, ist in der Bandbreite berücksichtigt und bildet daher für sich genommen keinen Grund für eine Herabsetzung der Anzahl Motorfahr- zeug-Abstellplätze.