Für die Bestimmung des Parkplatzbedarfs für Motorfahrzeuge und eine allfällige Herabsetzung sind die sogenannten «Elterntaxis» nicht zu berücksichtigen. Dass Eltern ihre Kinder mit Motorfahrzeugen zur Schule bringen und/oder anholen und dafür bei der Schule parkieren, entspricht keinem ins Gewicht fallenden Bedarf. «Elterntaxis» sind pädagogisch unerwünscht und stellen gegebenenfalls ein Sicherheitsrisiko für die anderen Schülerinnen und Schüler oder eine Verkehrsbehinderung dar. Problematische «Elterntaxis» können mit Sensibilisierungskampagnen der Schule und nötigenfalls mit polizeilichem Einschreiten unterbunden werden.