Die Bandbreite wird in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung (hier: Schule), der Geschossfläche (GF) und der städtischen oder ländlichen Lage (hier: Stadt Bern) berechnet. Die maximale Parkplatzzahl berechnet sich bei den vorliegenden Gegebenheiten nach der Formel (0,6 x GF/120) + 5, die minimale nach der Formel (0,45 x GF/120) – 3.13 Ergibt die Berechnung für ein Vorhaben weniger als einen Abstellplatz, muss mindestens ein Abstellplatz erstellt werden (Art. 52 Abs. 3 Bst. b BauV).