d) Gemäss Baugesuch soll das geplante Modulbauprovisorium einer Nutzung als Schule/Kindergarten dienen und zwei Schulräume, Nebenräume und eine aussenseitig erhöhte Erschliessungszone umfassen. Demnach dient das Vorhaben entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführer zonenkonform für Schulbauten und zugehörige Nutzungen.8 Die angefochtene Gesamtbaubewilligung wurde für diese Nutzung erteilt. Ein Bedürfnisnachweis kann bei Vorhaben in der Bauzone nicht verlangt werden, denn dafür besteht keine gesetzliche Grundlage.9