___ gebunden. Nachdem ursprünglich eine Nutzung zu Schulzwecken angegeben worden sei, verletze das Verhalten der Bauherrin das Verbot widersprüchlichen Verhaltens. Eine Schulraumnutzung wäre im Übrigen auch in bestehenden Wintergärten möglich; diese seien schon in der Vergangenheit temporär als Klassenräume genutzt worden.