2/18 BVD 110/2023/111 rer, deren Einsprache abgewiesen wurde, sind durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid formell und als benachbarte Grundeigentümer auch materiell beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Verhältnismässigkeit / Standort des Projekts