4. Auf Bitte des Rechtsamtes reichten die Bauherrin den Kanalisationsplan zum Bauvorhaben und das Bauinspektorat der Stadt Bern den bewilligten Umgebungsplan sowie die Baubewilligungsakten zur bestehenden Versickerungsanlage ein. Die städtische Denkmalpflege äusserte sich mit Fachbericht vom 13. November 2023 zur ästhetischen Wirkung des Vorhabens. In ihren Schlussbemerkungen halten die Beschwerdeführer und die Beschwerdegegnerin jeweils an ihren Anträgen fest. 5. Auf die Rechtsschriften und die Stellungnahmen der Fachstellen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen