Auch das Bauinspektorat der Stadt Bern hat mit Eingabe vom 17. August 2023 auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 17. August 2023 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Gesamtbaubewilligung.