Mit Gesamtentscheid vom 15. Juni 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 14. Juli 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 15. Juni 2023 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der Gesamtentscheid vom 15. Juni 2023 aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.