1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 28. November 2022 (Eingangsdatum eBau) bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für folgendes Bauvorhaben: «Provisorium, befristet für eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, bis August 2028 für zwei Schulräume mit Holzmodulbauten (heute bei VS G.________ in Betrieb), Nebenräumen und einer aussenseitig erhöhten Erschliessungszone». Die Beschwerdegegnerin beantragte die Bewilligung von Ausnahmen von den kantonalrechtlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden1 und für das Bauen vor der Baulinie bzw. im Strassenabstand.2 Das Bauvorhaben soll auf der Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. I.________