Bei diesen Verhältnissen erscheint ein Honorar von CHF 3820.– als angemessen. Der Beschwerdeführer hat somit der Beschwerdegegnerschaft die Parteikosten von CHF 4274.10 (inkl. Auslagen von CHF 148.50 Mehrwertsteuer von CHF 305.60) zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Leubringen/Evilard vom 8. Juni 2023 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.