Das geltend gemachte Honorar beträgt CHF 4950.00 nebst Auslagen von CHF 148.50 sowie Mehrwertsteuer von CHF 392.58. Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da kein aufwändiges Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 38 000.00 ist die Bedeutung der Streitsache ebenfalls als unterdurchschnittlich einzustufen. Angesichts der sich stellenden Rechtsfragen ist die Schwierigkeit des Prozesses als höchstens durchschnittlich zu werten. Bei diesen Verhältnissen erscheint ein Honorar von CHF 3820.– als angemessen.