Im Übrigen verursacht eine innen aufgestellte Wärmepumpe des gleichen Herstellers (T.________) mit ähnlicher Heizleistung mehr Lärm als die vorliegend geplante sehr leise Wärmepumpe.36 Auch mit dem Abzug von 5 dB aufgrund der Innenaufstellung («Schacht, 1.5-2 m tief») hätte diese Massnahme jedenfalls nachts und im Schnitt Tag/Nacht keine deutliche Pegelreduktion von 3 dB zur Folge und könnte daher nach Art. 7 Abs. 3 LSV nicht verlangt werden.37