e) Die summarische Prüfung, ob ein Innenstandort oder alternative Aussenstandorte technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sind, ergibt was folgt: Gemäss den im Beschwerdeverfahren von der Beschwerdegegnerschaft verlangten Fotos bestehen im UG im Norden zwei nahe beieinanderliegende Lichtschächte und im Süden ein dreiteiliges Fenster sowie ein davor liegender Lichtschacht. Diese Öffnungen stimmen mit dem von der Gemeinde eingereichten Grundrissplan vom 27. Juli 1955 überein. Aus dem bewilligten Grundrissplan vom 29. April 2022 ergibt sich, dass im UG für eine Innenaufstellung genügend Platz vorhanden wäre.