Auf Nachfrage des Rechtsamts führte die Beschwerdegegnerschaft im Schreiben vom 24. November 2023 aus, sie verfüge über keine Pläne. Aus den beiliegenden Fotos sei ersichtlich, dass sich auf der Nordseite im UG zwei kleine Fenster mit schmalen, vergitterten Lichtschächten und auf der Südseite ein Fenster mit einem sich davor befindlichen schmalen, unvergitterten Lichtschacht befinden würden. b) Gemäss Fachbericht des AUE wurde die Vorsorge beachtet. Weitere vorsorgliche Massnahmen, die mit geringem Aufwand eine merkliche Lärmreduktion bewirken würden, seien nicht ersichtlich.