Sie verweist zudem darauf, dass gemäss Fachbericht des AUE die Vorsorge beachtet worden sei. Zudem ergebe sich aus den von der Bewilligungsbehörde beigebrachten Berechnungen im Obergeschoss der Nordwestfassade des Beschwerdeführers ein Beurteilungspegel im Tagbetrieb von 33 dB(A) und im Nachtbetrieb von 25 dB(A). Damit werde die Wärmepumpe durch den Beschwerdeführer gar nicht oder nur äusserst schwer hörbar sein. Zudem würden die Pflanzen und Gebäude zwischen den Parzellen wennschon eine Dämpfung des Schallpegels bewirken. Auf Nachfrage des Rechtsamts führte die Beschwerdegegnerschaft im Schreiben vom 24. November 2023 aus, sie verfüge über keine Pläne.