Die Beschwerdegegnerschaft führt aus, die Wärmepumpe sei in Richtung Wald ausgerichtet, damit eine möglichst geringe bzw. gar keine Lärmeinwirkung auf die überbauten/bewohnten Gebiete erreicht werde. Sie bestreitet, dass innen aufgestellte Wärmepumpen weniger Lärmemissionen verursachten. Zudem gebe es keine gesetzliche Grundlage, die eine Innenaufstellung verlange, wenn die Grenzwerte eingehalten würden. Sie verweist zudem darauf, dass gemäss Fachbericht des AUE die Vorsorge beachtet worden sei.