Dies sei bei einem schmalen Gebäude von 8 m kaum möglich. Sie als Gemeinde habe lediglich verlangt, dass die Wärmepumpe näher am Haus platziert werde, damit keine Ausnahme vom Abstand zur Strasse erforderlich sei. Die Garage mit einem Abstand von 10 m habe keine verstärkende Wirkung.