Die Gemeinde räumt ein, dass die Beschwerdegegnerschaft die Unterlagen zur Frage der Innenaufstellung nicht eingereicht habe. Der Grund dafür liege darin, dass die berechneten Grenzwerte am nächstgelegenen Empfangsort weit unter 45 dB(A) liegen würden und damit auf dem Grundstück des Beschwerdeführers noch niedriger seien. Die Kosten für eine Innenaufstellung seien höher und innenaufgestellte Geräte seien weniger effizient. Zudem brauche es einen Abstand von rund 4 bis 5 m zwischen der Ab- und Zuluft, damit die ausgeblasene kalte Luft nicht wieder angesaugt werde. Dies sei bei einem schmalen Gebäude von 8 m kaum möglich.