__ AG im Nachtbetrieb 47 dB(A).31 Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers handelt es sich somit um eine sehr leise Wärmepumpe.32 Gemäss Auflage des AUE muss der schallreduzierte Nachtbetrieb der strittigen Wärmepumpe in der Zeit von 19.00 bis 07.00 Uhr aktiviert werden. In der Baubewilligung hat die Gemeinde diese Auflage im Anhang verfügt. Sie ist daher für die Beschwerdegegnerschaft verbindlich. 25 BVR 2018 S. 341 E. 4.3 mit Hinweisen 26 Vgl. Erläuterungen zur Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41), Konkretisierung des Vorsorgeprin-