f) In Bezug auf die Lautstärke der Wärmepumpe am A.________ 4 reichte die Gemeinde die von ihr erwähnte Messung des damaligen beco Berner Wirtschaft mit der Stellungnahme im Beschwerdeverfahren ein. Inwieweit hier erneut Messungen durchzuführen sind, ist eine baupolizeiliche Frage und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Die vom Beschwerdeführer verlangte Edition des Baubewilligungsdossiers für die Wärmepumpe am A.________ 1 erübrigt sich damit. Im Übrigen stellte die Gemeinde in ihrer Stellungnahme (Ziffer 1.7) erneute (allenfalls für den Beschwerdeführer kostenpflichtige) Messungen durch das AUE in Aussicht. 4. Vorsorgeprinzip, allgemeine Ausführungen