4), südwestlich (A.________ 10) bzw. nordöstlich (A.________ 9) vom Haus des Beschwerdeführers liegen, kommen bzw. kämen die Schallwellen zudem aus ganz unterschiedlichen Richtungen. Mithin befinden sich die zwei bereits bestehenden Wärmepumpen am A.________ 4 und 10 südlich und damit auf der anderen Seite des Gebäudes des Beschwerdeführers als die nun geplante Anlage.