Die Beschwerdegegnerschaft bringt vor, es gebe keine gesetzliche Bestimmung oder Praxisanweisung, welche eine gesamtheitliche Lärmmessung vorschreibe. Auch das Berechnungstool des Cercle Bruit erlaube eine kumulative Berechnung nur bei unmittelbar nebeneinander oder übereinanderstehenden Geräten und nicht bei solchen, die über ein ganzes Quartier verteilt seien.