Zudem sei der Beschwerdeführer den Immissionen einer bestehenden Wärmepumpe im Norden der Parzelle Nr. M.________ (A.________ 10) ausgesetzt. Ausserdem sei ein Verfahren hängig für eine Wärmepumpe an der Nordfassade der Parzelle Nr. P.________ (A.________ 1) und weitere Wärmepumpen seien nicht ausgeschlossen. Der Beschwerdeführer verlangt, dass die Planungswerte von all diesen Wärmepumpen einzeln und in ihrer Gesamtheit eingehalten werden müssten und beruft sich dabei auf das nicht mehr geltende Merkblatt «Schallbegrenzung bei Einzelanlagen, Vorsorgewerte», des damaligen beco Berner Wirtschaft.