c) Das AUE als zuständige kantonale Fachbehörde hält in seinem Bericht vom 14. September 2022 fest, gemäss Lärmschutznachweis werde die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit (19 Uhr bis 07 Uhr) in einem schallreduzierten Nachtmodus betrieben. Dies werde verbindlich zur Kenntnis genommen. Es verlangt eine entsprechende Auflage und einen diesbezüglichen Schallleistungspegel von höchstens 47 dB(A). Das AUE kam zum Schluss, dass die Planungswerte bei den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft eingehalten seien.