b) Die Beschwerdegegnerschaft hat im Baubewilligungsverfahren einen Lärmschutznachweis eingereicht. Dieser datiert vom 6. Mai 2022. Gemäss diesem wird bei der Berechnung des Beurteilungspegels Lr von einem maximalen Schallleistungspegel im Nachtbetrieb von 47 dB(A) und einer Distanz zum Empfangsort von 9 m ausgegangen. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Korrekturfaktoren (K1 bis K3) ein Beurteilungspegel von 34.9 dB(A).