Dabei handle es sich in Bezug auf die Wärmepumpe nicht um einen Teilbauentscheid. Es bestehe auch kein Koordinationsbedarf, insbesondere da der Standort der Wärmepumpe auch bei einem Bauabschlag in Bezug auf den Parkplatz gleich bleiben würde und dieser damit keine zusätzliche und/oder emissionsärmere Standort-Op- tion bieten würde.