Die Verfahren müssten wegen des Koordinationsbedarfs insbesondere bezüglich der Frage nach dem am wenigsten störenden Standort zusammen geführt und es dürfe kein Teilbauentscheid gefällt werden. Denn der Standort der Wärmepumpe hänge von der Grösse des Parkplatzes sowie – aufgrund der Schallausbreitung – derjenigen des Wintergartens ab. Alle drei bräuchten ausserdem eine Ausnahmebewilligung bezüglich Abstand.