Die Nähe der Beziehung zum Streitgegenstand muss bei Bauprojekten insbesondere in räumlicher Beziehung gegeben sein. Das Bundesgericht anerkennt die Legitimation von Nachbarn bis zu einem Abstand von 100 m in der Regel ohne weitere Abklärungen.3 Entgegen den Vorbringen der Beschwerdegegnerschaft ist der Beschwerdeführer, dessen Liegenschaft nur durch eine ca. 13 m breite Nachbarliegenschaft vom Baugrund entfernt ist, hinreichend betroffen, jedenfalls was die Wärmepumpe betrifft. Hier ist auch der prak- 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion