Das Rechtsamt stellte die eingereichten Unterlagen den übrigen Parteien zu und die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Der Beschwerdeführer und die Beschwerdegegnerschaft reichten Schlussbemerkungen ein und hielten darin an ihren Anträgen fest. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen