Nachdem die Gemeinde nur Bauakten betreffend die südlich des A.________ liegenden Gebäude eingereicht und auf telefonische Nachfrage hin ausgeführt hatte, sie habe keine weiteren Akten, forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerschaft auf, allenfalls vorhandene Pläne des Baus ihrer Liegenschaft einzureichen. Weiter bat das Rechtsamt diese, sich dazu zu äussern, ob im UG Fenster bestehen und diese Ausführungen mit Fotos zu belegen. Das Rechtsamt stellte die eingereichten Unterlagen den übrigen Parteien zu und die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.