5. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 13. Juli 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 8. Juni 2023 in Bezug auf die Nichtbehandlung des nachträglichen Baugesuchs vom 5. Juli 2022 (betreffend Hauszufahrt und Parkplatz sowie den Wintergarten) und in Bezug auf die Erteilung der Baubewilligung für die Wärmepumpe gemäss Baugesuch vom 31. Mai 2022. Er macht insbesondere geltend, das Verfahren um Bewilligung der Wärmepumpe hätte nicht abgetrennt werden dürfen und die geplante Wärmepumpe verletze das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip.