Die Vergrösserung der Hauszufahrt und der Parkfläche, der Bau, Umbau und die Farbänderung des Wintergartens in der Südfassade der Liegenschaft am A.________ 9, die alle in den letzten Jahren ohne Bewilligung erstellt wurden, werden Gegenstand eines Verfahrens zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes gemäss Art. 46 des Baugesetzes des Kantons Bern (BauG, BSG 721.0 vom 9. Juni 1985). Im Anschluss an den vorliegenden Bauentscheid, der allen Verfahrensbeteiligten zugestellt wird, wird die Einwohnergemeinde Evilard die Grundeigentümer der Parzelle Nr. J.________ sowie die Mieter des Gebäudes A.______