platz und den Wintergarten auf der Südseite in das Baubewilligungsverfahren einbezieht. Zudem teilte sie der Beschwerdegegnerschaft mit, dass zur Einhaltung des Strassenabstandes ein Standort näher am Gebäude wünschenswert wäre. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdegegnerschaft am 5. Juli 2022 nach und plante die Wärmepumpe neu mit einem Abstand vom Strässchen von 3.6 m und von der Fassade von ca. 3.5 m. Sie stellte ein Ausnahmegesuch wegen Unterschreitens des Waldabstandes (Wärmepumpe und Parkplatz) und des Strassenabstandes (nur Parkplatz). Zudem reichte sie in Bezug auf die Wärmepumpe ein Näherbaurecht der Nachbarn (Parzelle Nr. H.________) ein.