Auf diese Situationspläne vom 12. August 2011 hat die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2023 ausdrücklich Bezug genommen, weshalb davon auszugehen ist, dass diese Pläne auf der Gemeindeverwaltung Rapperswil am 8. Juli 2022 einsehbar waren. Darüber hinaus, hatte die Beschwerdeführerin nach der Einsichtnahme der Bauakten auf der Gemeindeverwaltung auch Kenntnis vom Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 5. Januar 2012 und dem Gesamtentscheid vom 20. März 2012 der Vorinstanz. Die Beschwerdeführerin hatte somit im Zeitpunkt der Einreichung ihres Gesuches um teilweisen Widerruf Kenntnis von allen entscheidrelevanten Unterlagen.