Bestandteil dieser Vereinbarung war ein Situationsplan. Darin ist die bewilligte Parkplatzsituation entsprechend der Auflage im Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 5. Januar 2012 dargestellt, wobei unter anderem die Parkplätze Nr. 5, 9 und 20 gestrichen und die Parkplätze Nr. 9 bis 13 so angeordnet wurden, dass das Parkieren von der Kantonsstrasse her über die Hauszufahrtsstrasse auf den Parzellen Nr. A.________ und Nr. B.________ ohne zusätzliches Wendemanöver möglich ist und die Wegfahrt im Einbahnregime erfolgen kann. Dieser Situationsplan hat die Beschwerdeführerin ebenfalls unterschrieben.