d) Aktenkundig ist, dass die Gemeinde Rapperswil der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 11. April 2022 den Bericht Strassenbaupolizei vom 5. Januar 2012 mit dem Situationsplan der Parkplätze und der Ein- und Ausfahrten zustellte.13 In der Folge nahm die Beschwerdeführerin am 8. Juli 2022 auf der Gemeindeverwaltung Rapperswil Einsicht in die Bauakten der Gemeinde. Danach beantragte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. Juli 2022 bei der Vorinstanz den Widerruf der Baubewilligung vom 20. März 2012 und den Verzicht auf die Signalisation des Einbahnverkehrs gemäss dem Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 5. Januar 2012. Damit wurde das Widerrufsverfahren bei der Vorinstanz hängig.