Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Ohne einen förmlichen Antrag zu stellen hält die Gemeinde Rapperswil in ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2023 fest, dass sie auf eine erneute Vernehmlassung verzichte und an ihrer Stellungnahme vom 14. September 2022 festhalte. In ihrer Replik vom 15. Mai 2023 hält die Beschwerdeführerin im Wesentlichen an den Anträgen und der Begründung ihrer Beschwerde fest.