7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die Baugesuchsakten zum Gesamtentscheid vom 20. März 2012 ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 24. Februar 2023 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.