4. Mit Schreiben vom 2. November 2022 teilte die Beschwerdeführerin dem Regierungsstatthalteramt im hängigen Widerrufsverfahren mit, dass die Beschwerdegegnerin die Einbahnstrasse signalisiert habe. Mit weiterem Schreiben vom 7. Dezember 2022 meldete die Beschwerdeführerin dem Regierungsstatthalteramt, dass die Signalisation der Einbahnstrasse zwischenzeitlich wieder entfernt worden sei. Im gleichen Schreiben ersuchte die Beschwerdeführerin das Regierungsstatthalteramt um Auskunft, ob die Signalisation durch das Regierungsstatthalteramt, die Gemeinde Rapperswil oder eine andere Behörde entfernt worden sei und wenn ja, weshalb.