2. Am 17. November 2011 reichte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin, die G.________ AG, ein Baugesuch ein für den Umbau und die Umnutzung des Gasthofs H.________. Mit Gesamtentscheid vom 20. März 2012 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland der Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin unter Auflagen und Bedingungen die Bau- 1/11 BVD 110/2023/10