b BewD ausdrücklich erwähnten Sandkästen, können baubewilligungsfrei sein, da die Aufzählung nicht eine abschliessende ist. Sie unterliegen der Baubewilligungspflicht erst, wenn sie ein solches Ausmass annehmen, dass sie nicht mehr als klein bezeichnet werden können.28 Wie es sich damit verhält, kann angesichts des Ausgangs des Verfahrens offengelassen werden. d) Beim Bau von Mehrfamilienhäusern hat die Bauherrschaft im Freien Aufenthaltsbereiche für die Bewohnenden und Kinderspielplätze zu schaffen (Art. 15 Abs. 1 BauG). Aufenthaltsbereich und Kinderspielplätze sollen an möglichst sonnigen, dem Verkehr abgewandten Arealstellen