Sicherung einer über fremden Boden führenden Zufahrt. Im Übrigen können privatrechtliche Einwände und Ansprüche, die das Bauvorhaben betreffen, im Baubewilligungsverfahren einzig als Rechtsverwahrung angemeldet werden27. Soweit sich der Beschwerdeführer auf Art. 79 ff. EG ZGB bezieht, ist er auf den zivilrechtlichen Rechtsweg verwiesen.